Französisch-Sprachurlaub in Nizza

kristin · 19.06.2016 · Keine Kommentare

Schon lange ärgere ich mich immer wieder mal darüber, dass aus vier Jahren Französisch-Unterricht bei Frau Kluge nichts weiter übrig geblieben ist, als ein paar einzelne Vokabeln und der Satz „Je ne sais pas.“, der sich mir durch exzessives Wiederholen, bevorzugt in mündlichen Leistungskontrollen, eingebrannt hat. Mein Plan, im November zu Work & Travel nach Kanada aufzubrechen und die schöne Möglichkeit, in Hamburg Bildungsurlaub in Anspruch nehmen zu können, haben mich schließlich dazu animiert, mich im südfranzösischen Nizza auf die Suche nach den verschollenen Überbleibseln des verhassten Schulfachs zu machen.

Bildungsurlaub

In 14 unserer 16 Bundesländer (sorry Sachsen & Bayern!) gibt es einen Rechtsanspruch auf ein paar zusätzliche bezahlte Urlaubstage, die zur Weiterbildung genutzt werden dürfen. In aller Regel geht es um fünf zusammenhängende Tage pro Jahr, in manchen Bundesländern dürfen die zu zehn Tagen alle zwei Jahre zusammengelegt werden. Die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme, wie etwa Betriebsgröße und Dauer der Betriebszugehörigkeit und auch, welche Kurse zum Bildungsurlaub zugelassen sind, unterscheiden sich auf Bundeslandebene. Eine Liste mit Links zu den einzelnen Rechtsgrundlagen führt Wikipedia. Was viele nicht wissen: Der gewünschte Kurs muss nicht zwingend einen Bezug zum ausgeübten Beruf haben. Ob Yoga oder Sprachkurs, Technikworkshop oder kreatives Handwerk: Es gibt zu (fast) allen Themengebieten zugelassene Kurse, eine Übersicht bietet: bildungsurlaub.de

So eindeutig die Gesetzeslage ist, ein wenig Überwindung kostet es dann doch, den Antrag auf den Sonderurlaub loszutreten. weiterlesen…

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