BITET UPDATE BEACHTEN:
Das Thema Youtube vs GEMA ist extrem komplex und voller Gerüchte, schmutziger PR-Tricks und undurchdachter Anschuldigungen.
Einen der besten Beiträge zum Thema hat Johnny auf Spreeblick geschrieben. So gut, dass ihn sogar die GEMA heute in ihrer Mitgliederzeitung „virtuos“ zitiert.
Aber auch in seinem sehr klugen Beitrag finde ich keine Antwort auf die Frage nach der territorialen Zuordnungen der diskutierten Auszahlung je View, aber vielleicht überlese ich das auch nur oder ihr wisst es? Das wäre prima.
Was ich mich frage:
In Frankreich und England haben die Verwertungsgesellschaften ja bereits Einigungen mit Youtube erzielt. Youtube zahlt einen pauschalen Betrag X je View an die Urheber. Nun ist die Frage: Geht es dabei um alle Views oder nur die aus den jeweiligen Ländern? Spielen wir das mal durch:
1. Jeder View zählt
Wenn es um alle Views weltweit geht, dann kann jeder Song urheberrechtlich nur einmal bei Youtube lizenziert und vergütet werden. Jede Verwendung des Titels „You´ll never walk alone“ (Musik Richard Rodgers und Text Oscar Hammerstein II) – von der Coverversion bis zur Untermalung im Hobbyfilmchen – würde das Konto des Songs um einen Betrag X (besser 0,0000X) erhöhen. Das Geld eintreiben würde die Verwertungsgesellschaft, die der Urheber des Titels damit beauftragt hätte, die Rechte gegenüber Youtube wahrzunehmen. „You´ll never walk alone“ z.B. ist bei WILLIAMSON-MUSIC INC verlegt. Sehr unwahrscheinlich, dass dieser Verlag die GEMA mit der Vertretung auf Youtube betraut hat.
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