Urheberrechtsklagen wegen Comic-Aktion auf Facebook? Pure Panikmache von Spaßbremsen

sebastian · 18.11.2010 · 4 Kommentare

Seit einigen Tagen wechseln Hundertausende Facebook-User ihr Profilbild gegen das Bild eines Comichelden ihrer Kindheit. Eine wahrlich sehr bunte Meme. Ausgedacht haben sich die Aktion wohl zwei Portugiesen. Natürlich kommen direkt wieder einige Miesmacher um die Ecke und wollen wissen, dass die ersten Urhebrrechts-Klagen bereits vorbereitet wären. Ich halte das für Unsinn. Kein Verlag wäre so blöd, sein Image so zu versauen, ohne was davon zu haben. Im Grunde dürfte der Branchenverband der Comicverlage (wenns einen gibt) gerade eher alle Tänze gleichzeitig aufführen vor Freude über die kostenlose PR.

Außerdem geht es um ein gewaltiges, multimediales Gesamtkunstwerk in Form einer Collage, in der das Einzelblid verblasst. Die „Bearbeitung“ könnte daher sogar frei sein.

Klar werden diverse Rechte tangiert. Ist es eine private Kopie oder öffentliche Wiedergabe, wenn ich ein urheberechtlich geschütztes Werk als Profilbild benutze? Deutlicher ist der Verstoss gegen die AGB von Facebook. Aber weder die Verlage noch Facebook hätten was von einer Klage. Die einzigen, die derzeit versuchen, Kapital zu schlagen sind diverse Piraten-Patei-Vertreter, die so tun, als hätte es bereits die ersten Anklagen gegeben.

Im Grunde sind sich da auch die meisten einig. Sie auch hier oder hier.

Man kann nun von der Aktion selbst halten was man will: Sie kindisch finden, affig gar – aber ich mag sie. Endlich mal eine positive Meme, die gleichzeitig unzählige Kindheitserinnerungen weckt.

Ich bin übrigens Haddock!

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